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Die Ziele des Volksbegehrens sind die Stärkung der Kommunen, mehr Bürgernähe und mehr Demokratie. Die Landesregierung hat mit einer Reihe von Gesetzen die Kommunen in die Lage versetzt, nicht mehr handlungsfähig zu sein.
Mit Hilfe des Volksbegehrens soll nun ein Gesetz in den Landtag eingebracht werden, dass die Bürger in die Lage versetzt, wieder Anteil an der Gestaltung ihrer Städte und Gemeinden zu haben.
Wichtige Ziele des Gemeindestärkungsgesetzes im Überblick:
- Stärkung der Ortsschaftsräte (eigener Haushalt, echtes Vetorecht)
- Möglichkeit der Einführung von Ortschaftsräten/Stadtteilräten in Ober- und Mittelzentren
- Keine Zwangseingemeindungen
- Erhalt der Verwaltungsgemeinschaften
- Einmalige Möglichkeit der Umwandlung von Verbandsgemeinden in Verwaltungsgemeinschaften
Hier finden Sie den Gesetzentwurf des Volksbegehrens: Gemeindestärkungsgesetz
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